Nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss vor, mit dem sie die Genehmigung der Jahresabrechnung vornimmt, kann der Beschluss noch durch einzelne Wohnungseigentümer angefochten werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2017
Schönheitsreparaturen sind rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2017
Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn er befürchten muss, dass durch die Benutzung der Mieträume nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und Anwendung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass für ihn in absehbarer Zeit ein Schaden für seine körperliche Unversehrtheit und sein körperliches Wohlbefinden zu besorgen ist.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.02.2017
Konsumiert ein Mieter in seiner Wohnung nachweislich Hasch und baut diesen zusätzlich auch noch in professioneller Form an, so berechtigt dies den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.
Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2017
Kauf jemand ein Fachwerkhaus, so muss er davon ausgehen, dass das Haus nach dem damaligen Stand der Technik und der geltenden Bauweise errichtet wurde.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2017
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
Amtsgericht Nördlingen, Urteil vom 27.01.2017
Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2017
Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2017
Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse zugeschnittenen Regelung über Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017
Der Leistungsort für die Pflicht des Leasingnehmers, den Leasinggegenstand bei Vertragsende zurückzugeben, folgt nicht schon - im Sinne einer Bringschuld - aus dieser Bestimmung, sondern richtet sich bei Fehlen einer (wirksamen) vertraglichen Festlegung nach der Auslegungsregel des BGB.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017