Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2016
Der Vermieter kann mit dem Mieter im Mietvertrag regeln, dass der Mieter verpflichtet ist, bestimmte Versicherungen für den Schadensfall abzuschließen und während des Mietverhältnisses auch aufrecht zu erhalten, beispielsweise den Abschluss und den Fortbestand einer Inventarversicherung sowie den Fortbestand einer Feuer- und Wasserversicherung, einer Haftpflichtversicherung für selbst eingebrachte Anlagen/Einrichtungen und einer Betriebshaftpflicht.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016
Streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht über die Angemessenheit einer Mieterhöhung und darum, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, so muss das Gericht nicht zwingend ein Sachverständigengutachen zur Höhe der örtsüblichen Miete einholen, sondern kann diese selbst schätzen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2016
Haben sich Vermieter und Mieter bei Anschluss des Mietvertrages geeinigt, dass auf dem Balkon des Mietobjektes keine Parabolantenne ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden darf, so handelt der Mieter vertragswidrig, wenn er sich nicht an diese Vereinbarung hält und dennoch eine Parabolantenne auf dem Balkon anbringt.
Amtsgercht Frankenthal, Urteil vom 21.07.2016
Sollen in einer Wohnungseigentumseinheit oder in mehreren Wohnungseigentumseinheiten die Fenster repariert werden, so ist dafür die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig und muss für die Reparaturarbeiten auch die Kosten tragen.
Amtsgericht Berlin Mitte, Urteil vom 09.06.2016
Verfügt ein Haus über eine Müllabwurfanlage und eine Müllhebeanlage und beschließt der Vermieter, diese schließen zu lassen und stattdessen den bereits bestehenden Müllplatz zu erweitern und dazu eine Müllrecyclincsammelstelle zu errichten, so stellt dies keine Modernisierungsmaßnahme dar.
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 07.06.2016
Der Verkäufer eines Grundstücks mit aufstehender Immobilie hat dem Käufer das Grundstück samt aufstehenden Gebäudeteil frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übertragen.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 02.06.2016
Erfolgt die Energieversorgung in einem Mehrparteienhaus über eine hausinterne Unterverteilung durch Zwischenzähler, so kommt ein Vertrag mit dem Energieversorger konkludent nur mit demjenigen zu Stande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am übergabepunkt hat, d.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2016
Erfolgt die Energieversorgung in einem Mehrparteienhaus über eine hausinterne Unterverteilung durch Zwischenzähler, so kommt ein Vertrag mit dem Energieversorger konkludent nur mit demjenigen zu Stande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am übergabepunkt hat, d.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2016
In einer Wohnungseigentümerversammlung ist ein Beschluss, der die Kosten für Heizstrom pauschaliert und einen pauschalen zu entrichtenden Geldbetrag für Heizstrom festsetzt, unzulässig und verstößt gegen die Heizkostenverordnung.
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 13.05.2016
 
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