Eine Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2017
Angelegenheiten über die die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2017
Der Vermieter kann die Zustimmung des Mieters zu der Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
Die Verjährung wird durch die Einlegung eines Mahnbescheides gehemmt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2017
Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017
Die Bestimmungen der HOAI finden für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure Anwendung, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI erfasst werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2017
Verlangt ein Vermieter von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, so muss er unter anderem sein Mieterhöhungsverlangen begründen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2017
Bei einer Eigenbedarfskündigung kann eine lange Mietzeit verbunden mit altersbedingten Krankheiten und Gebrechen des Mieters dazu führen, dass die Eigenbedarfskündigung aufgrund besonderer vorgetragener Härte unwirksam ist und das Erlangungsinteresse des Eigentümers an der Wohnung zurückstehen muss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2017
Schönheitsreparaturen sind grundsetzlich vom Vermieter zu tragen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017