Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Unabhängig von der Höhe des vereinbarten Unterhalts müssen sich die Empfänger von Hartz IV – Leistungen nur den tatsächlich gezahlten Unterhalt auf ihre Sozialleistungen anrechnen lassen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009
Haben die Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen und überwiegend unterhalten, kann diesem nach dem Tod eines Großelternteils ein Anspruch auf Halbwaisenrente zustehen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.04.2009
Wird ein Kind getrennt lebender Eltern abwechselnd von beiden Partnern erzogen, so steht diesen der hälftige Mehrbedarf für alleinerziehende Sozialleistungsempfänger zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009
Kindern in einer Patchworkfamilie steht kein Anspruch auf Hartz IV zu, wenn der neue Partner des Elternteils über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
Unterhaltsvorschussleistungen sind nicht so hoch, wie der Mindestkindesunterhalt.
OLG Naumburg, Urteil vom 11.11.2008
Zahlt der Exmann seinen Kindern das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule, so dürfen diese Beträge nicht von den der Mutter zustehenden Sozialleistungen abgezogen werden.
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 15.08.2008
Kosten einer vereinbarten Abfindung anstelle von laufenden Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können steuerlich nur in einem begrenzten Umfang geltend gemacht werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2008
Wer seiner mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden mittellosen Partnerin Unterhalt gewährt, kann diesen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.05.2008
Zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts muss ein Schuldner nicht den Gang in die Privatinsolvenz antreten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2007
Die für den Besuch eines im Ausland lebenden Kindes anfallenden Kosten können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.09.2007
 
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