Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Können sich die Eltern nicht darüber einigen, wo das gemeinsame Kind bei einer Trennung der Eltern seinen Lebensmittelpunkt haben soll, so ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zu übertragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2011
Nach dem OLG Bremen führt das Anfechtungsrecht einer Behörde im Falle einer anerkannten Vaterschaft zu einer Ungleichbehandlung von scheinehelichen und nichtehelichen Kindern und ist deshalb verfassungswidrig.
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 07.03.2011
Eine Befristung des Unterhalts kommt nur in Betracht, soweit die Unterhaltsberechtigte durch eigene Einkünfte den Lebensbedarf decken kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2011
Ist der Kindsvater bereits verstorben und besteht nur die Möglichkeit die Abstammung des Kindes im Rahmen eines Abstammungsverfahrens zu klären, so entspricht es nicht dem billigen Ermessen die Kosten einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung der beteiligten Mutter des Verstorbenen aufzuerlegen.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2011
Wird gegen einen Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Urteil betrieben, so kann die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt werden, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.03.2011
Besteht Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung der Amtspflichten des Jugendamtes und seiner Mitarbeiter, so kann eine Ablehnung des Jugendamtes und seiner Mitarbeiter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht erfolgen.
Oberlandesgericht Celle^, Urteil vom 25.02.2011
Verweigert die Mutter eines dreijährigen Kleinkindes den Umgang mit dem in Strafhaft befindlichen Vater, so ist diesem zur Durchsetzung seiner Interessen, wie Regelbesuche des Kleinkindes in der JVA und Kindereinzelbesuche, ein Verfahrensbevollmächtigter beizuordnen.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 25.02.2011
Die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2011
Will der Unterhaltspflichtige den Anspruch des Unterhaltsberechtigten beschränken oder versagen, so muss er das Bestehen einer gefestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner beweisen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2011
Nimmt ein Unterhaltspflichtiger leichtfertig Altersteilzeit in Anspruch und nimmt das Gericht im Rahmen eines Unterhaltsprozesses ein fiktives Einkommen aus vollschichtiger Arbeit an, so muss sich der Unterhaltsverpflichtete solange an einmal zu Grunde gelegte fiktive Einkommensverhältnisse festhalten lassen, bis andere objektive Umstände eintreten, die eine andere Beurteilung erforderlich machen.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2011
 
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