Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine für den Fall des Eintritts einer Geschäftsunfähigkeit bestellte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers, wenn gegen die Vorsorgevollmacht keine Bedenken bestehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
Besteht aufgrund von Tatsachen in der Vergangenheit die Besorgnis, dass die Eltern nicht zu einer verständigen Kommunikation in der Lage sind, so kann das gemeinsame Sorgerecht entzogen und nur einem Elternteil zugesprochen werden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.04.2011
Die Einlegung eines Rechtsmittels unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist unzulässig.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2011
Soll eine Eheaufhebung aufgrund der Behauptung des Vorliegens einer Doppelehe erfolgen, so trifft bei einer formell ordnungsgemäß geschlossenen Ehe die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Eheaufhebungsgrundes denjenigen, der die Aufhebung begehrt.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 31.03.2011
Wird eine Scheinehe zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels geschlossen und beantragt ein Ehepartner anschließend Prozesskostenhilfe für ein Eheaufhebungsverfahren, so ist die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe nicht rechtsmissbräuchlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2011
Ein Beamter hat einen Anspruch auf einen Familienzuschlag der Stufe 2 für den eingetragenen Lebenspartner und die in den Haushalt aufgenommenen Kinder.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011
Ist ein Elternteil gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig und will er seine Leistungsunfähigkeit geltend machen, so ist der betreffende Elternteil hierfür darlegungs- und beweislastpflichtig.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011
Ein gemeinsames Sorgerecht kann auch gegen den Willen der Kindesmutter erteilt werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23.03.2011
Um einen erhöhten Betreuungsbedarf annehmen zu können, ist die Darlegung der tatsächlich notwendigen Betreuung im Einzelnen erforderlich.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.03.2011
Nach dem OLG Köln kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden, wobei die Kinder trotzdem im Haushalt des nun nicht mehr Sorgeberechtigten belassen werden können.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.03.2011
 
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