Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Selbst wenn die Kirchenglocke um 6 Uhr morgens läutete, haben Anwohner keinen Anspruch auf Unterlassung durch die Gemeinde.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012
Ein Entfallen des gesetzlichen Kündigungsschutzes kommt nur in Betracht, wenn es sich um echte Studentenzimmer mit Fluktuation und zeitlicher Begrenzung handelt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.06.2012
Durch einen umstürzenden Baum verursachte Schäden an einem fremden PKW müssen durch den Grundstückseigentümer erstattet werden.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 06.06.2012
Photovoltaikanlagen im Außenbereich zählen nicht zu den privilegierten Bauvorhaben, weshalb eine Gemeinde die Genehmigung verweigern kann.
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.05.2012
Die Beschlagnahme einer Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten zulässig und unter Erbringung des Nachweises, dass kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22.05.2012
Die Grunderwerbssteuerpflicht beim Erwerb eines Grundstücks vom früheren Partner entfällt nur dann, wenn die Scheidung Grund für die Übertragung ist.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2012
Wer innerhalb angemieteter Geschäftsräume einen Mietvertrag über einen Teil der Fläche als Wohnraum für sich selbst abschließt, kann von den Sozialleistungsträgern nicht die Übernahme der Kosten verlangen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012
Ein gewerblicher Immobilienmakler muss ein eindeutiges Provisionsverlangen deutlich machen, wenn er auf einer Internetseite (hier "Immobilienscout24") seine Dienste anbietet und dadurch die Vereinbarung eines Maklervertrages mit einer Provisionsabrede zustande kommen soll.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.05.2012
Bei der nachträglichen Teilung einer Wohnungseigentumseinheit durch einen Wohnungseigentümer und anschließender Veräußerung an verschiedene Dritte, entstehen bei Geltung des Kopfstimmrechts keine weiteren Stimmrechte, wenn der Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer handelt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2012
Trifft eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek mit dem Eigentum in einer Person zusammen, so kann der nachrangige Gläubiger einer Hypothek die Löschung der Eigentümerhypothek verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2012
 
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