Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 50 51 52 53 54 [55] 56 57 58 59 60 | >> | Ende

Ein Unterhaltsverpflichteter kann auch bei einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung nicht zur gerichtlichen Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches verpflichtet werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.11.2012
Die Kindesmutter kann bei einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren das Kind nicht vertreten, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.11.2012
Das Oberlandesgericht in Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, in welcher Form fondsgebundene Rentenversicherungen bei dem zu leistenden Versorgungsausgleich im Fall einer Ehescheidung einzubeziehen sind.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.11.2012
Eine Ersatzpflicht für künftige Unterhaltsschäden einer infolge eines Verkehrsunfalls getöteten Mutter kann im Rahmen einer Feststellungsklage in der Regel nur angenommen werden, wenn im Unfallzeitpunkt bereits Unterhaltsansprüche bestanden haben bzw.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2012
Ist ein pflegebedürftiger Elternteil in einem Heim untergebracht, so müssen eventuell vorhandene Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die notwendigen Kosten für die Heimunterbringung zahlen, zusätzlich zu einem entrichteten Barbetrag für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2012
Ein unbekannter Aufenthalt kann im Hinblick auf eine begehrte öffentliche Zustellung erst dann angenommen werden, wenn alle möglichen und geeigneten Nachforschungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und der Aufenthaltsort der Person, an die zugestellt werden soll, allgemein unbekannt ist.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.11.2012
Auszugleichen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind auch die in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2012
Grundsätzlich haben in einem zivilgerichtlichen Verfahren Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.11.2012
Eine vor einer beabsichtigten Eheschließung getätigte Übertragung eines unentgeltlichen und unbefristeten Wohnrechts kann als Schenkung angesehen werden, die nach dem Scheitern der Ehe wegen groben Undanks des Beschenkten vom Schenker widerrufen werden kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2012
Schwiegerelterliche Zuwendungen können bei einer gescheiterten Ehe der Kinder von dem Schwiegerkind über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages zurückverlagt werden.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.11.2012
 
fhfn-fdhf 2024-04-19 wid-83 drtm-bns 2024-04-19