Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten setzt eine mindestens sechsmonatige verkehrssichere Weiternutzung des Fahrzeugs voraus und ist zudem in der Höhe beschränkt.
Wer sich während der Fahrt allzu intensiv mit seinem Navigationsgerät beschäftigt, gefährdet nicht nur die eigene Verkehrssicherheit, sondern auch gleich noch den Versicherungsschutz.
Weil sich zum 1. Juli die Einstufung von Trikes und Quads ändert, gelten auch neue Steuertarife für diese Fahrzeuge.
Wegen eines Verfahrensfehlers gelten alte Verkehrsschilder auf unbestimmte Zeit weiter.
Parken in einer Umweltzone ohne die notwendige Umweltplakette ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Plakette.
Autofahrer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Straßen auch zur Nachtzeit von Schnee und Eis befreit sind.
Wer in einen Kettenauffahrunfall schlittert, haftet für den Schaden am Heck des Vordermanns nur zu 75 %.
Für einige Wohnmobile wird ab 2010 eine höhere Kfz-Steuer fällig, die jedoch erst im Lauf des nächsten Jahres festgesetzt wird.
Ein Schadensersatzanspruch geht nicht verloren, nur weil der erste Schaden bei der Reparatur eines weiteren Schadens mitbehoben worden ist.
Vor einer Ampel muss jeder mit einem plötzlichen Bremsen des Vordermanns rechnen.
 
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