Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Rechtsanwalt, der sich bei der Abwicklung der Folgen eines Verkehrsunfalls gegenüber der Versicherung selbst außergerichtlich vertritt, kann die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen.
Amtsgericht Halle, Urteil vom 28.04.2010
Für die Beurteilung eines Mangels ist es unerheblich, wenn ein und derselbe Fehler bei allen Fahrzeugen einer Serie auftritt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.04.2010
Es liegt ein schwerwiegendes Selbstverschulden des Fahrgastes vor, wenn sich dieser im Linienbus nicht ausreichend festgehalten hat und bei einem normalen Bremsmanöver stürzt, wobei bei einem Sturz des Fahrgastes schon der erste Anschein dafür spricht, dass sich der Fahrgast nicht ausreichend festgehalten hat.
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010
Verstößt der Fahrer eines Kfz gegen Schutzvorschriften, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruhen, so kann bei einem Schadenseintritt im Wege eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass sich die mit der Vorschrift zu bekämpfende Gefahr verwirklicht hat.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2010
Wird ein Brand durch einen Mähdrescher im Ernteeinsatz auf einem Getreidefeld verursacht, so ist stets zu differenzieren, ob der Mähdrescher als Verkehrsmittel oder Arbeitsmaschine im Einsatz war.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 08.02.2010
Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt die Nutzung der Straße durch die sog.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2009
Bei der Beschädigung einer Brille infolge eines Verkehrsunfalls ist bei dem Wiederbeschaffungswert mangels eines Marktes für gebrauchte Brillen auf den Neupreis einer entsprechenden Brille abzustellen.
Landgericht Münster, Urteil vom 13.05.2009
Zu den Kriterien, welche für die Einstufung eines Fahrzeugs im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer als LKW oder PKW einzustufen ist, hat das Finanzgericht Düsseldorf folgendes ausgeführt:Entscheidend für die Einstufung sind Ausstattung und Bauart des Fahrzeugs.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2009
Wer mit dem Flugzeug zu seinem Arbeitsplatz pendelt, kann sich bei der Steuer nicht auf die Entfernungspauschale stützen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.03.2009
Wir ein PKW durch Unbekannte in Brand gesetzt und entstehen in der Folge Schäden an weiteren Fahrzeugen, so kann die Haftung des Halters und seiner Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2007
 
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