Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 17 18 19 20 21 [22] 23 24 25 26 27 | >> | Ende

Das Zuparken eines Geschwindigkeitsmessers stellt keine Straftat dar, da hierdurch der Blitzer als öffentliche Anlage nicht unbrauchbar gemacht wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013
Die Speicherung von Unfalldaten, im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungen, stellt keinen Verstoß gegen den Datenschutz dar.
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 07.05.2013
Sind Zugfahrzeug und Anhänger eines Gespanns bei verschieden Versicherungen versichert, trifft diese bei einem Schaden eine anteilige Haftung.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.04.2013
Die Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2013
Manipulierte Verkehrsunfälle richten jedes Jahr einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe an, wobei die Kosten regelmäßig durch die Versicherer auf die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer abgewälzt werden.
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 02.04.2013
Verursacht ein vorbeifahrendes Fahrzeug einen Schaden an einem in zweiter Reihe geparkten PKW, muss sich der Abstellende eine Mitschuld zurechnen lassen.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2013
Preisabsprachen zwischen Versicherungen und KFZ-Werkstätten über Reparaturkosten für die versicherten Fahrzeuge stellen eine wettbewerbswidrige und damit verbotene Handlung dar.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2013
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die gegnerische Versicherung für die Sturzfolgen eines unfallbeteiligten PKW-Fahrers aufkommen muss, hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2013
Regelungen in Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, die die bei Beendigung des Leasingvertrages erreichte Kilometerlaufzahl auf eine bestimmte Summe beschränken und regeln, dass das Fahrzeug frei von Schäden und in einem vertragsgemäßen Erhaltungszustand verkehrs- und betriebssicher zurüchzugeben ist, sind als Regelungen über einen leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion anzusehen und nicht als vertraglicher Schadensersatzanspruch.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2012
Wer als Fußgänger mit über 1,9 Promille einen Verkehrsunfall erleidet darf sich nicht auf einen Schutz durch die Unfallversicherung verlassen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012
 
fhfn-fdhf 2024-04-20 wid-89 drtm-bns 2024-04-20