Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter eine Zusatzvereinbarung, wonach der Mieter einen über die Leistungen des Jobcenters hinausgehenden Mietzins von 57 Euro monatlich leisten soll, so ist darin keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Mieters zu sehen, wenn der so vereinbarte Mietzins der ortsüblichen Miete entspricht.
Landgericht Kiel, Urteil vom 12.08.2010
Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung beträgt die Verjährungsfrist bei Schäden am Gemeinschaftseigentum 6 Monate.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 05.08.2010
Unterlässt ein Architekt bewusst die Überwachung einzelner Baumaßnahmen, so muss er den Bauherrn ungefragt über diese Unterlassung aufklären.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.08.2010
Wer mehrere Wohnungen nutzt, kann steuerermäßigte Handwerkerleistungen nur für eine der Wohnungen geltend machen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.07.2010
Wird ein Bauvertrag geschlossen und parallel der Erwerb des Grundstücks vereinbart, auf welchem das Objekt errichtet werden soll, so muss auch der Bauvertrag notariell beurkundet werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.07.2010
Nur wenn der Mangel bereits beseitigt ist, steht dem geschädigten Bauherrn auch ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.07.2010
Entstehen durch vom Bauunternehmer durchgeführte Rüttelarbeiten Schäden an Nachbargebäuden, so haftet dieser nur bei Verschulden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2010
Der Erbe eines mit der Modernisierung und Sanierung eines Gebäudes beauftragten Architekten haftet, wenn dieser bei seiner Planung die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards nicht beachtet hat.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010
Der Mieter ist hinsichtlich der Miete gegenüber dem Vermieter der Zahlungspflichtige und muss alles ihm Obliegende vornehmen, um eine Mietzahlung durch die ARGE zu erreichen.
Landgericht Bonn, Urteil vom 09.07.2010
Ein Mieter hat den Einbau von Rauchwarnmeldern in seiner Mietwohnung zu dulden.
Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 01.07.2010
 
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