Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ansprüche eines Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete für den Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 verjähren in vier Jahren seit der Anspruchsentstehung, ohne dass es auf die Kenntnis des Mieters von den anspruchsbegründenden Umständen ankommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen hat ein Vermieter ein Wahlrecht, ob er eine Mieterhöhung im Wege des vereinfachten Umlageverfahrens vornimmt oder den Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung auffordert.
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 21.06.2011
Aus Artenschutzgründen darf eine Windkraftanlage während der Brutzeit abgeschaltet werden, um so dem Naturschutz Rechnung zu tragen.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 10.06.2011
Beim Auseinanderfallen von Vermieter und Eigentümer einer Wohnung, muss der wegen Eigenbedarf Kündigende nicht Eigentümer sein.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.06.2011
Der Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Wohnungstüren kürzt, damit der Mieter Teppichboden verlegen kann.
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011
Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum verstößt eine Kautionsvereinbarung gegen mietrechtliche Vorschriften und ist unwirksam, soweit sie die maximal zulässige Höhe von drei Monatsmieten übersteigt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.06.2011
Trotz bestehender Bebauung kann ein Grundstück bei der steuerlichen Berechnung als unbebaut bewertet werden, wenn die darauf befindlichen Objekte dauerhaft unbenutzbar sind.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.05.2011
Der Verkauf eines unbebauten, bislang als Garten genutzten Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn der Veräußerer nicht zugleich seine Wohnung aufgibt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.05.2011
Ist in einem Mietvertrag formularmäßig die Pflicht des Mieters zur Übernahme von Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses vereinbart und zusätzlich auch eine individualvertragliche Pflicht zur Übergabe der Wohnung in einem renovierten und bezugsfertigen Zustand, so liegt ein unzulässiger Summierungseffekt mit der Folge der Unwirksamkeit der gesamten Regelung vor.
Amtsgericht Mannheim , Urteil vom 20.05.2011
Die Errichtung einer Kleinstwindkraftanlage von 10 Metern Höhe in einem reinen Wohngebiet ist in Niedersachsen unzulässig und aufgrund ihrer Drehbewegung nicht genehmigungsfrei wie Antennen- oder Fahnenmasten.
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 20.05.2011
 
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