Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 21 22 23 24 25 [26] 27 28 29 30 31 | >> | Ende

Das Amtsgericht München sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter als nicht mehr gegeben an, sofern der Mieter das Mietobjekt unberechtigter Weise untervermietet.
Amtsgericht München, Urteil vom 30.09.2013
Die auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage unterliegt nicht der fünfjährigen Verjährungsfrist für Gebäudebestandteile, sondern lediglich der üblichen zweijährigen Frist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2013
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Erwerber einer Wohnung nicht die Begleichung von Hausgeldrückständen des insolventen bisherigen Eigentümers verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2013
Bauträger können die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht mittels ihrer Vertragsbedingungen auf einen von ihnen zu bestimmenden Verwalter abwälzen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.09.2013
Vereinbaren Handwerker und Auftraggeber die nur teilweise Erbringung einer Leistung in Schwarzarbeit ist auch der restliche Vertrag als nichtig anzusehen.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.08.2013
Übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung kann den Vermieter zur außerordentlichen Kündichung berechtigen.
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013
Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung für einen Gartenpool, wenn sich das von ihm bewohnte Altenteilerhaus im baurechtlichen Aussenbereich befindet.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013
Das Landgericht Köln hatte zu prüfen, ob eine Klausel in einer Hausordnung einer AGB – Kontrolle standhält.
Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
Das Landgericht Köln hatte zu prüfen, ob eine Klausel in einer Hausordnung einer AGB – Kontrolle standhält.
Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
Die Ablehnung eines Bauantrages für eine Windkraftanlage in Flughafennähe erfordert eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Flugsicherheit.
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2013
 
fhfn-fdhf 2024-11-21 wid-87 drtm-bns 2024-11-21