Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 16 17 18 19 20 [21] 22 23 24 25 26 | >> | Ende

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2014
Nach Berufung und Revision stellt der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung fest, dass ein Mieter eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Vermieter trifft, sofern er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht alle an ihn zu Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigten Schlüssel zurückgibt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
Der Verlust des Wohnungsschlüssels einer Schließanlage rechtfertigt aus Sicherheitsgründen den Austausch der gesamten Schließanlage, falls eine missbräuchliche Verwendung des nicht auffindbaren Schlüssels durch Unbefugte zu befürchten ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
In einem Wohngebiet ist der Betrieb von Ferienwohnungen unzulässig, da von der Beherbergung eine nicht zumutbare Belästigung der Nachbarschaft ausgeht.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.02.2014
Ein ungesicherter Bauhandwerker kann bei einem Sturz von einem Dach keinen Schadensersatz bzw.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über, mithin erlischt der Verwaltervertrag nicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2014
Mit dieser Entscheidung gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof einem Bauherrn die Beseitigung einer Containerwand auf seiner Baustelle auf, welche dieser zum Schutz der Nachbarn vor dem Baustellenlärm errichtet hatte.
Verwaltungsgerichtshof Hessen, Urteil vom 20.02.2014
Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2014
Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze durch eine eigene Benutzungsregelung regeln.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2014
Auch wenn das Eigentum an einem Grundstück zwischenzeitlich aufgegeben wurde, kann die ehemalige Eigentümerin zur Sicherung eines Hangs vor einem Abrutschen verpflichtet werden.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.02.2014
 
fhfn-fdhf 2024-11-23 wid-87 drtm-bns 2024-11-23