Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine eventuell vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des Heizkostenverordnung entspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
Sind Makler und Eigentümer einer vermittelten Wohnung wirtschaftlich und persönlich miteinander verflochten, so kann der Mieter eine etwaig gezahlte Maklercourtage zurückverlangen.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.11.2014
Die Entsorgungskosten für kontaminiertes Erdreich, welches bei den Bauarbeiten zur Erstellung eines Hausanschlusses an den Kanal im öffentlichen Straßenraum entdeckt werden, können auch nicht durch Vertrag dem jeweiligen Grundstückseigentümer auferlegt werden.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.11.2014
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung bei einem privat genutzten Wohnhaus als haushaltsnahe Handwerkerleistung zu werten ist und dementsprechend im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd zu berücksichtigen ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.2014
Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die mietrechtlich einschlägigen Regelungen abdingbar sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2014
Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption des Mietvertrages durch den Mieter in Kenntnis vorhandener Mängel der Mietsache führt nicht dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten auf Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz ausgeschlossen ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2014
In Ausnahmefällen übernimmt das Jobcenter auch die Tilgungsraten für ein selbst bewohntes Eigenheim, wie das Landessozialgericht in Darmstadt urteilte.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2014
Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn, selbst wenn den gewährten Darlehen gleichwertige Rückzahlungsforderungen des Darlehensgebers gegenüber stehen sollten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
Macht der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten gegen den Mieter geltend, so ist es ausreichend, wenn er den Mietvertrag, aus dem sich die Kostentragungspflicht des Mieters ergibt, vorlegt, nebst Betriebskostenabrechnung mit einem Zugangsnachweis.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine nicht näher erläuterte Umlage nach ''Personenmonaten'' erfolgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014
 
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