Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 13 14 15 16 17 [18] 19 20 21 22 23 | >> | Ende

Mit dem Tode einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2019
Der Kindesunterhalt richtet sich in Einzelfällen an dem Familieneinkommen zum Zeitpunkt des Zusammenlebens der Eltern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2019
Ein Scheidungsverbund sorgt dafür, dass bestimmte bei einer Scheidung zu regelnde Sachverhalte gemeinsam mit der Scheidung oder im Verbund mit der Scheidung entschieden werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2019
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung können übernommen werden, auch wenn das Paar unverheiratet ist.
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 24.09.2019
Bei einer ausländischen Adoptionsentscheidung muss mindestens einer der Adoptionsbewerber im Anerkennungsverfahren angehört werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.09.2019
Mehrbedarfe nach dem SGB II umfassen Bedarfe die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Landessozialgericht NRW, Urteil vom 23.09.2019
Eine Zwangsversteigerung kann grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen eingestellt werden, wenn kein anderes Mittel zur Abwendung der aus einer Zwangsversteigerung herrührenden Gefahr vorhanden ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2019
Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder einen seiner Angehörigen in einem gerichtlichen Verfahren durch seine Aussage bei Gericht zu belasten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.09.2019
Leidet ein Schulkind an einer nicht lebensbedrohlichen Krankheit und ist es aufgrund dieser Krankheit angewiesen, gelegentlich Medikamente verabreicht zu bekommen, so kann ein Lehrer unter Umständen verpflichtet werden, die erforderlichen Medikamente dem Kind zu verabreichen.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.09.2019
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2019
 
fhfn-fdhf 2024-11-21 wid-83 drtm-bns 2024-11-21