Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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In einem Verfahren auf Anordnung einer Betreuung hat das Gericht den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
Kindergeld kann auch für ein erwachsenes, behindertes Kind gewährt werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2020
Grundsätzlich ist vor jeder Anordnung einer Betreuung ein selbstständiges Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit der Betreuung einzuholen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem ?Taschengeldkonto? verwalteten Guthabens, ist bis zur festgesetzten Pfändungsfreigrenze pfändbar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2020
Beim Versorgungsausgleich überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht - sog.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Ein Privatgutachten ist in einem Gerichtsprozess nicht bindend und stellt nur einen substanziierten Sachvortrag dar, dem entsprechend entgegengetreten werden muss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören alle Gebühren und Auslagen die den Parteien des Rechtsstreits anfallen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Personen, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind, können sich nach dem Personenstandsgesetz im Geburtenregister ohne Geschlechtsangabe eintragen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2020
Der Beginn der einmonatigen Beschwerdefrist endet mit Ablauf von fünf Monaten seit Erlass der Entscheidung auch dann, wenn die Zustellung unterblieben ist oder die zugestellteAusfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2020
 
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