Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Zusicherung umfasst nicht nur die Karosserie, sondern auch Motor und Getriebe.
LG Wuppertal, Urteil vom 17.05.2018
Käufer darf nach drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen vom Gebrauchtwagenkaufvertrag zurücktreten.
OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2018
Die Aufzeichnungen von Dashcams dürfen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden.
BGH, Urteil vom 15.05.2018
Nach bereits erklärter Minderung ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes wegen desselben Mangels nicht mehr möglich.
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Wer das Software-Update nicht installieren lässt, darf das betroffene Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen.
VG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2018
Eine Einsicht ist auch in Unterlagen möglich, die sich nicht in den Akten befinden.
KG, Urteil vom 27.04.2018
Das OLG Köln hat entschieden, dass der normale, alterstypische Verschleiß eines Gebrauchtwagens keinen Sachmangel darstellt.
OLG Köln, Urteil vom 26.04.2018
Die Dauer einer Nachbesserungsfrist ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018
Ein Rücktritt ist auch dann noch möglich, wenn ein Software-Update installiert und das Fahrzeug anschließend genutzt wurde.
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2018
Das defekte Teil muss als Beweismittel im Gewährleistungsprozess zur Verfügung stehen.
AG Nürnberg, Urteil vom 19.03.2018
 
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