Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der Halter eines Fahrzeugs haftet nicht für privatrechtliche Parkplatzgebühren.
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.07.2011
Auf der Autobahn gehört es zu den Kardinalpflichten den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu fahren, weshalb bei Auffahrunfällen grundsätzlich die volle Haftung den Auffahrenden trifft.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.07.2011
Inline-Skater sind den Verkehrsregeln unterworfen, die auch für Fußgänger gelten.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011
Eine Geschwindigkeitsmessung kurz vor der Ortsausgangstafel verstößt in Baden-Württemberg nicht gegen Verwaltungsvorschriften und ist zulässig.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2011
Verliert ein Kraftfahrer in Folge einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein ist sein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011
Einem Notarzteinsatzfahrzeug, das mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, ist in jedem Fall Platz zu schaffen, unabhängig davon, ob der Einsatz des Martinshorns und des Blaulichts objektiv notwendig ist.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist bei einem geringfügigen Mangel und einer in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache begründeten unerheblichen Pflchtverletzung ausgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
Für die Beurteilung der Erheblichkeit eines Mangels ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Rücktritt aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Sache erklärt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2011
Wird ein neunjähriges Kind durch einen Unfall erwerbsunfähig, so sind an die Prognose der Eltern, dass das Kind nach der Grundschule die Realschule besucht hätte und im Alter von 16 Jahren eine Ausbildung zur Industriekauffrau aufgenommen hätte, keine zu großen Anforderungen zu stellen.
Landgericht Münster, Urteil vom 10.06.2011
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich ausreichenden Halt bei einer Fahrt mit der Straßenbahn zu verschaffen.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 09.06.2011
 
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