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Ein Architekt wird nicht bereits dann mit der Errichtung eines Gebäudes beauftragt, wenn er lediglich den Modell-Wettbewerb gewonnen hat. Für die Richter am Oberlandesgericht Dresden stellt die Auswahl des Siegers keinen konkludenten Vertragsabschluss dar. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist auch dann nicht gehindert, den Auftrag an einen Konkurrenten zu vergeben, wenn intern zunächst ein Abschluss mit dem Sieger geplant worden ist. Insbesondere nachfolgend fehlende Voraussetzungen aufseiten des Siegers berechtigten den Veranstalter, sich neu zu entscheiden, da der Wettbewerb regelmäßig nur den Charakter eines Vorverfahrens habe.