Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der persönlichen Anhörung des Betroffenen kommt bei dem Verfahren auf Anordnung einer Betreuung auch in den Fällen, in denen sie nicht durch das Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2014
Auch wenn die gemeinsame Adoption eines Kindes durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland durch das Gesetz ausgeschlossen ist, ist eine in den USA erfolgte Adoption auch in Deutschland anzuerkennen.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.2014
Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht strenge Maßstäbe anzulegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2014
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2014
Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, müssen im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug mildere Mittel erwogen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2014
Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld ergibt sich für den Antragsteller in der Regel kein über 600 Euro hinausgehender Wert des Beschwerdegegenstandes.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2014
Der pauschale Pflegezuschlag in Höhe von 200 Euro ist nicht nur in Wohngemeinschaften zu gewähren, sondern auch dann, wenn mehrere pflegebedürftige Familienmitglieder in einer häuslichen Gemeinschaft leben und durch einen Angehörigen gepflegt werden.
Sozialgericht Münster, Urteil vom 17.01.2014
Bei einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft richtet sich die Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf die Tätigkeit als Arbeitnehmer entfällt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2014
In Deutschland lebenden Ausländern ist ein Anspruch auf Kindergeld zu gewähren, wenn sie über einen dauerhaften Aufenthaltstitel verfügen, wohingegen ein nur geduldeter Aufenthalt nicht zum Bezug von Kindergeld berechtigt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.12.2013
Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2013
 
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