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Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich für die Beerdigung ihrer Eltern aufkommen. Nahe Angehörige, so das Verwaltungsgericht Koblenz, stehen einem Verstorbenen stets näher als die Allgemeinheit. Das Gericht verlangte daher von einem Sohn, die Begräbniskosten für seinen Vater zu bezahlen, zu dem er seit seinem 14. Lebensjahr keine persönliche Beziehung mehr gehabt hatte. Die Pflicht zur Kostenübernahme besteht unabhängig von der Annahme einer Erbschaft oder intakten Familienverhältnissen.