Da nicht jeder Schadenseintritt mit 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, muss der Heimbetreiber jedenfalls die in einer DIN-Norm beschriebenen Gefahrenlagen beachten und angemessen auf sie reagieren, indem entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Der Heimbetreiber erfüllt seine Obhutspflicht, wenn er mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Einsatz nach seinem Ermessen entweder die Empfehlungen der DIN-Norm umsetzt oder aber die erforderliche Sicherheit auf andere Weise gewährleisten, um Schäden der Heimbewohner zu vermeiden.