Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.
Die Zahlung einer Abfindung zur Beilegung des Rechtsstreits um die Erbenstellung kann als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein.
Die Erbschaftsteuer auf eine Abfindung für den Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erben.
Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.
Auch wenn die Ursache für einen Schaden durch den Erblasser geschaffen wurde, sind daraus folgende Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.
Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.
Mehrere am selben Tag durchgeführte Anteilsübertragungen können voneinander unabhängige Schenkungen sein, die dementsprechend auch separat zu besteuern sind.
Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.
 
fhfn-fdhf 2024-04-20 wid-85 drtm-bns 2024-04-20