Die Eltern eines Sohnes mit Down-Syndrom errichteten im Jahr 2010 ein gemeinschaftliches Testament in Form eines sog.
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016
Hatte der Erblasser ein berechtigtes Interesse an der Schenkung, kann der Benachteilte die Schenkung nicht herausverlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2016
Es kommt darauf an, ob die Schlusserben nur persönlich oder aber als Erste ihres Stammes bedacht wurden.
OLG München, Urteil vom 25.07.2016
Die Verwendung eines Testaments, das nicht vom Erblasser formuliert, aber von ihm unterzeichnet wurde, stellt keine Urkundenfälschung dar.
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2016
Der Bevollmächtigte behauptete die Schenkung des gesamten Vermögens.
BGH, Urteil vom 26.06.2016
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung.
Bei der Erbschaftsteuer wird der letzte Unterschied zwischen Ehepartner und eingetragenem Lebenspartner beseitigt.
Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind.
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.