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Nur noch wenige Wochen bleiben, bis die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts am 30. Juni 2016 ausläuft, und eine Einigung der Koalitionspartner zur Erbschaftsteuerreform ist weiter nicht in Sicht. Auch wenn die Frist ausläuft, hat das erstmal keine großen Folgen, denn das bestehende Recht gilt bis zu einer Neuregelung weiter. Die Erbschaftsteuer fällt also nicht einfach ersatzlos weg, wie sich das mancher vielleicht erhofft. Das hat auch der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich gegenüber der FAZ bestätigt.
Trotzdem hat die Frist für Unternehmer eine gewisse Relevanz, denn das Bundesfinanzministerium hat bereits erklärt, dass die Neuregelung nicht rückwirkend greifen soll, auch wenn Erbschaftsteuerbescheide momentan nur vorläufig ergehen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese Aussage nur bis zum Ablauf der Frist uneingeschränkt Gültigkeit haben wird, denn danach können sowohl Entscheidungen des Gesetzgebers als auch zwingende Vorgaben des Verfassungsgerichts aufgrund möglicher neuer Verfahren nach Ablauf der Frist eine rückwirkende Anwendung des noch zu beschließenden neuen Rechts ab dem 1. Juli 2016 notwendig machen. Wer das aktuelle, vergleichsweise günstige Recht noch für die Unternehmensnachfolge nutzen will, hat also nur noch wenig Zeit.